Brandschutzkonzepte für Lernräume im Ganztag
Das Thema „Brandschutz“ wird häufig als Hindernis gesehen, wenn es darum geht, Bestandsschulen, die als „Flurschulen“ konzipiert wurden, hin zu zeitgemäßen Ganztagsschulen umzugestalten. Vor allem Schulflure und Treppenräume bleiben aus Furcht, gegen Bestimmungen des Brandschutzes zu verstoßen, trotz Platzmangels in den Klassenräumen, ungenutzt. Dabei ist eine Nutzung dieser Bereiche durchaus möglich, ohne die Gebäudesicherheit zu gefährden.
Jede Schule ist aus Perspektive des Brandschutzes gesondert für sich zu betrachten.
Inwieweit Flurbereiche für Schülerarbeitsplätze oder andere Nutzungen geeignet sind, muss immer vor der Umgestaltung in Abstimmung mit dem Schulaufwandsträger bzw. der zuständigen Bauaufsicht geklärt werden, da Entscheidung sowie Durchführung jeglicher Baumaßnahmen in den Aufgabenbereich dieser Instanzen fallen. Die Schulleitung sollte aus diesem Grund zeitnah den Austausch suchen und während der Planung beraten.
Wichtig ist es in erster Linie, frühzeitig die örtlich zuständigen Brandschutzbehörden in Überlegungen zum Umbau oder zur Flurgestaltung einzubeziehen, um den Gestaltungsspielraum schon im Vorfeld zu erkennen und festzulegen.
Mit Beratung und Unterstützung der zuständigen Behörden entscheidet der Schulaufwandsträger in jedem Einzelfall über die volle, bzw. teilweise Eignung der Flure zur Nutzung als Lern- bzw. “Lebensraum” im Ganztag.
Aus Sicht der Unfallversicherungsträger (KUVB / Bayer. LUK) sind dabei die Anforderungen für Bau und Einrichtung der DGUV Vorschrift 81 – „Unfallverhütungsvorschrift Schulen“ sowie der ArbStättV und den einschlägigen Arbeitsstättenregeln, insbesondere ASR A2.3, einzuhalten. Weitere Hinweise dazu gibt auch die „Sichere Schule“ der DGUV im Bereich „Flucht- und Rettungswege".
Die Umsetzung der Möblierung, beispielsweise der Flure, oder die Gestaltung der Klassenzimmer eröffnet am Ende zahlreiche Möglichkeiten zur Partizipation für Schülerinnen und Schüler. Nach brandschutzrechtlicher Prüfung und Genehmigung von Möbelentwürfen oder Einrichtungsplänen durch die Experten vor Ort besteht für Lernende und Lehrende in der Regel Gelegenheit, ihre Ideen bei der Ausgestaltung einzubringen. Vom Entwurf bis hin zu anschließendem Bau genehmigter Einrichtungsgegenstände bzw. der Durchführung geprüfter Inneneinrichtungspläne ist Beteiligung in der Praxis möglich.
Hinweis zum Umgang mit Sicherheit im Ganztag
Bitte beachten Sie, dass Personal, das im schulischen Ganztag eingesetzt ist, im Sicherheitskonzept der Schule mitgedacht werden muss. Das bedeutet:
Unterweisungen zur Sicherheit sind in regelmäßigen Abständen (min. einmal jährlich oder anlassbezogen, z. B. bei neuen Kolleginnen, neuen Kollegen, An- oder Neubau) am Nachmittag und mit den eingesetzten Personen ebenfalls durchzuführen, damit sie für mögliche Gefahren sensibilisiert werden.
Das Sicherheitskonzept der Schule muss auf den Ganztag „ausgeweitet“ werden, indem z. B. der Feueralarm auch am Nachmittag vom eingesetzten Personal mit den Schülerinnen und Schülern geprobt wird. Denn häufig sind andere Personen zur Betreuung im Einsatz, es werden andere Räume genutzt als am Vormittag und Gruppen setzen sich neu zusammen.
Folgende Fragen in Bezug auf Zuständigkeiten, Vorgehensweisen und Orte sind im Vorfeld unbedingt zu klären und transparent zu kommunizieren:
- Wer ist im Nachmittagsbetrieb Ansprechperson (Überblick, Organisation)
- Wer übernimmt im Krisenfall welche Aufgaben?
- Wer kümmert sich auf dem Sammelplatz um wen?
- Wer meldet die Personenzahl an die eintreffende Feuerwehr, gemäß der Anwesenheitslisten und Personal-Einsatzplan für den Nachmittag?