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Anmerkungen/Verweise

[1] Dafür steht der Begriff „Bring your own device (BYOD)“. Schülerinnen und Schüler dürfen ihre eigenen Smartphones, Tablets oder Notebooks in bestimmten Situationen im Unterricht verwenden, sofern die schulische Netzanbindung dies zulässt und nachdem klare Nutzungsregeln vereinbart wurden.

[2] Über datenschutzrechtliche Aspekte der Nutzung digitaler Medien, z. B. bei Videoaufzeichnungen auf dem Schulgelände, informiert die Broschüre „Datenschutz in der Schule“ (Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, n. d.).

[3] Eine zuständige medienpädagogisch-informationstechnische Beratungslehrkraft für ihre Schulart und in ihrem Regierungsbezirk finden Lehrkräfte über das Portal „mebis- Landesmedienzentrum Bayern“.