Konzepterstellung
Die Angebote von OGTS und GGTS finden als schulische Veranstaltung grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Schule statt. Die Raumbelegungspläne werden im Rahmen der Stundenplangestaltung zu Schuljahresbeginn erstellt. Die Mitnutzung von Räumen, die für den Unterricht oder andere schulische Zwecke zur Verfügung stehen, ist zulässig. Vorausgesetzt die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (Kultusministerielle Bekanntmachungen, Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht, KUVB) werden eingehalten, können Räume, die nicht für den Pflichtunterricht belegt sind, für zusätzliche Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztags genutzt werden.
Bevor jedoch Räume für die Ganztagsschule ertüchtigt und von dieser mitgenutzt werden, sind einige organisatorische Schritte zu durchlaufen. Dabei hat es sich bewährt, ein Konzept zur gemeinsamen Raumnutzung zu erarbeiten, das neben pragmatischen Fragen zur Raumeignung auch die Bedürfnisse der jeweiligen Akteure berücksichtigt. So ist neben der Suche nach passenden Räumen, die Ausarbeitung raumspezifischer Nutzungspläne, in denen sich etwa persönliche Absprachen oder Regeln widerspiegeln, von zentraler Bedeutung.
Hier finden Sie eine Vorlage für ein mögliches Raumnutzungskonzept.