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Brandschutzkonzepte für innovative Lernräume

Das Thema „Brandschutz“ wird häufig als Hindernis bei der Umgestaltung von Bestandsschulen, die als „Flurschulen“ konzipiert wurden, hin zu zeitgemäßen Ganztagsschulen gesehen. Vor allem Schulflure und Treppenräume bleiben aus Furcht, gegen Bestimmungen des Brandschutzes zu verstoßen, trotz Platzmangels in den Klassenräumen, ungenutzt. Dabei ist eine Nutzung dieser Bereiche durchaus möglich, ohne die Gebäudesicherheit zu gefährden.

Bezüglich der Umgestaltung der Schulflure für die Nutzung in der Ganztagsschule definiert und konkretisiert der Brandschutzexperte Andreas Flock fünf Schutzziele:

- Erhalt der lichten Rettungswegbreiten (Mindestanforderung sind 1,50 m, weitere Anforderungen ergeben sich aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie den Anforderungen der ASR A2.3)

- Vermeidung von Unfallgefahren (u.a. Befestigung der Möbel einschließlich Sitzmöbel notwendig, Anordnung der Möblierung erlaubt eine geradlinige Rettungswegführung und schränkt die Fluchtwegsbreite nicht ein)

- Vermeidung von Verletzungsgefahren (Kanten und Ecken werden vom Rettungsweg abgewandt oder zum Boden geführt)

- Vermeidung einer Brandentwicklung im notwendigen Flur (Ausstattung darf nicht zur Brandentwicklung beitragen, z.B. Verzicht auf ortsveränderliche elektrische Geräte und Möbel, Einbauten und Verkleidungen aus brennbaren Materialien)

- Vermeidung einer Brandentwicklung in den notwendigen Flur hinein (Formstabilität der Möbel aus nicht brennbaren Unterkonstruktionen mit schwer entflammbaren Auflagen, z.B. Hartholz mit einer Dicke von mindestens 45 mm, Verzicht auf Kunststoffe, kein Verbleib von anderen Materialien in den Fluren)

Wichtig ist es dennoch, frühzeitig die örtlich zuständigen Brandschutzbehörden in Überlegungen zum Umbau oder zur Flurgestaltung einzubeziehen, um den Gestaltungsspielraum schon im Vorfeld festzulegen. Des Weiteren eröffnet die Umsetzung der Möblierung, beispielsweise der Flure oder der Gestaltung der Klassenzimmer, zahlreiche Möglichkeiten zur Partizipation der Schülerinnen und Schüler. Vom Entwurf der Möbel bis hin zu deren Bau können die Lernenden einbezogen werden.

Aus Sicht der Unfallversicherungsträger (KUVB / Bayer. LUK) sind dabei die Anforderungen für Bau und Einrichtung der DGUV Vorschrift 81 – „Unfallverhütungsvorschrift Schulen“ sowie der ArbStättV und den einschlägigen Arbeitsstättenregeln, insbesondere ASR A2.3, einzuhalten. Weitere Hinweise dazu gibt auch die „Sichere Schule“ der DGUV im Bereich „Flucht- und Rettungswege".

Inwieweit Flurbereiche für Schülerarbeitsplätze oder andere Nutzungen geeignet sind, muss immer vor der Umgestaltung in Abstimmung mit dem Sachkostenträger bzw. der zuständigen Bauaufsicht geklärt werden.

Brandschutzgerechte Umgestaltung eines Schulflures

An der Maria-Probst-Realschule in München wurden die Flure durch das nachträgliche Anbringen von Tischen und Sitzgelegenheiten so gestaltet, dass sie auch als Lernort dienen können. Gleichzeitig erkennt man, dass diese Erweiterung die Brandschutzvogaben (nach FLOCK) erfüllt.

Brandschutzgerchte Umgestaltung von Schulfluren

Auch hier ist zu erkennen, wie die Vorgaben des Brandschutzes, z.B. die ausreichende Breite des Fluchtweges, die feste Installation und die Form der Möbel eingehalten werden.

Nischen

Auch Nischen, wie z.B. hier der Raum unter einer Treppe, können Brandschutzkonform ausgebaut und genutzt werden.

Mobile Flurnutzung

Des Weiteren wurden auch mobile Systeme entwickelt, mit Hilfe derer Schulflure unkompliziert und in kurzer Zeit als Lernraum nutzbar gemacht werden können, z.B. durch Schienensysteme...

Mobile Sitz- und Arbeitsgelegenheiten

...oder mobile Sitz- und Arbeitsgelegenheiten, die platzsparend verstaut werden können.

Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen

Um Flucht- und Rettungswege freizuhalten wurden am Gymnasium in Altdorf sogar innerhalb der Lerncluster durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet.

Best-Practice-Beispiel: Brandschutzkonforme Umgestaltung einer Flurschule in Thalmässing

In der Grund- und Mittelschule in Thalmässing fanden in den letzten Jahren zahlreiche Umbaumaßnahmen statt. Ziel dieser war es, Flure nutzbar zu machen und Klassenzimmer zu öffnen, um so mehr Raum für den (Ganztags-)Schulbetrieb zu gewinnen.

Dem vielfach prämierten Konzept lag zugrunde, dass mehrere Klassenzimmer mit den dazugehörenden Flurstücken zu einer ca. 400 qm großen Fläche im Stile eines Großraumbüros zusammengefasst werden und jeweils von Brandschutztüren abgetrennt sind. Auf diese Weise entsteht ein großer Raum, der wiederum ein eigenes Rettungswegkonzept aufweisen muss.

In der Bildgalerie unten werden einzelne wichtige Eckpunkte des "Thalmässinger Konzepts" veranschaulicht.

Rettungswegkonzept

Auf dem Flucht- und Rettungsplan ist zu erkennen, dass die Gänge der ursprünglichen Flurschule zu Lernfluren umkonzipiert wurden. Lernflur und angrenzende Klassenzimmer bilden nun einen eigenen Raum, der beispielsweise auch als "Cluster" genutzt werden kann.

Auch optisch wurden die Rettungswege (hier im Plan grün) im Schulgebäude durch eine andere Deckengestaltung abgehoben, sodass schnell klar ist, was Rettungs- und Fluchtwege und was Lernräume sind.

Der Flur wird zum Lernflur

Die Einbeziehung der Flure in die Lernlandschaft erforderte nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern setzte auch eine Umgestaltung zum Lernflur voraus. Neben unterschiedlichen Lernorten wurden die neuen Lernorte mit Schränken und Regalen ausgestattet. Auch eigene Nischen für den Rückzug zum ruhigeren Lernen wurden geschaffen.

Fenster ins Klassenzimmer

Der Blick von außen hinein ins Klasenzimmer, etwa durch Glaswände, ist in moderneren Schulbauten alltäglich. Dieses Bauprinzip hat viele Vorteile, die z.B. eine Öffnung des Unterrichts, begünstigen. Des Weiteren werden dadruch auch die Flure heller und eine Nutzung als Lernflur wird erleichtet.

In der Grund- und Mittelschule in Thalmässing wurden nachträglich Fenster eingebaut. Die dadurch entstandenen Nischen werden nun als Sitz- und Lerngelegenheit genutzt.

Ein stimmiges Konzept!