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Stundenplan einer fünften Klasse am Gymnasium

In den rhythmisierten Stundenplan des gebundenen Ganztags am Gymnasium fließen acht zusätzliche Lehrerstunden ein, die in diesem Stundenplanbeispiel für eine fünfte Jahrgangsstufe vorrangig zur Individualisierung eingesetzt werden.

  • Damit die Schülerinnen und Schüler intensiver betreut werden können, wird die Klasse während der Lern- und Übungszeit bzw. fachspezifischen Intensivierung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik geteilt, d. h. die eine Hälfte erhält Intensivierungsunterricht, die andere erledigt ihre Aufgaben – und umgekehrt.
  • Der Fachunterricht wird über den ganzen Tag so verteilt, dass Phasen der Konzentration und Entspannung bzw. kognitive und künstlerische Fächer im Wechsel stattfinden. So folgt z. B. am Freitag auf den Unterricht im Fach Kunst eine Stunde Mathematik. Auf diese Weise können unterschiedliche Phasen der Leistungsfähigkeit im Stundenplan berücksichtigt werden.
  • Um über die „Bewegte Pause“ hinaus Sport und Bewegung in den Schulalltag zu integrieren, wird größtenteils in Doppelstunden unterrichtet. Auf diese Weise gelingt es auch an weiterführenden Schulen – trotz des Fachlehrerprinzips – Zeitfenster für Bewegung zu schaffen. Von Vorteil erweist sich das Doppelstundenprinzip auch im Blick auf schüleraktivierende Methoden, die ein Element der inneren Rhythmisierung darstellen.  Auch diese Ganztagsklasse nimmt das Mittagessen in Begleitung von Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrkräften ein. Unter Aufsicht kann die Freizeit von den Schülerinnen und Schülern bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichts bzw. der Arbeitsgemeinschaften selbst gestaltet werden.
  • Über das Angebot der Arbeitsgemeinschaften und des Wahlunterrichts entscheidet die Schulleitung entsprechend der personellen Möglichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler der Ganztagsschule wählen aus dem Angebot und verpflichten sich zur Teilnahme z. B. für ein Schulhalbjahr. Eine Verknüpfung mit dem weiteren Wahlfachangebot der Schule ist möglich.
  • In einer im Stundenplan speziell ausgewiesenen Klassenratsstunde besprechen Klassenlehrkräfte bzw. verantwortliche Sozialpädagoginnen und -pädagogen oder Erzieherpersonal das soziale Miteinander betreffende Themen.