Beratung für Kooperationspartner
Viele Akteuere aus dem Bereich der außerschulischen Bildung, z.B. Vereine, Kultureinrichtungen oder Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben Interesse, Kooperationspartner von Ganztagsschulen zu werden. Da es von der Suche nach einer geeigneten Schule über die Kontaktaufaufnahme bis hin zum Abschluss eines Kooperationsvertrages ein durchaus komplexer Prozess ist, soll in diesem Bereich Hilfestellungen für die Kooperationspartner gegeben werden.
Im FAQ-Bereich werden häufig auftretende Fragen beantwortet und rechtliche Grundlagen skizziert. Im Bereich "Erklärfilme" wird am Beispiel von exemplarischen Situationen gezeigt, wie sich außerschulische Akteure mit unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen im Ganztag engagieren können.
Weitere Informationen
Auf der Plattform "Chance Ganztag" können sich außerschulische Bildungsträger und interessierte Förderer registieren und im Anschluss in direkten Kontakt zu den Schulen treten.
Basiswissen für schulische und außerschulische Partner
Diese Broschüre richtet sich vor allem an Kooperationspartner von Ganztagsschulen sowie Vereine und Institutionen, die sich im Ganztag einbringen möchten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss eines Kooperationsvertrages und der Gestaltung des Ganztagsangebots an einer Schule begleitet der Leitfaden interessierte Organisationen und Einzelpersonen im Aufbau von Kooperationen im Ganztag.
Anerkennung als Koordinator/Koordinatorin eines offenen Ganztagsangebots
Jeder Kooperationspartner bestimmt in Abstimmung mit der Schulleitung eine bei der Durchführung des offenen Ganztagsangebots an der Schule von ihm eingesetzte Person mit pädagogischer Fachqualifikation (z. B. Erzieher, Sozialpädagoge) oder Lehramtsbefähigung zum Koordinator des offenen Ganztagsangebots (OGTS-Koordinator) vor Ort.
(vgl. Ziff. 2.2.5 KMBek OGTS ab Jgst. 5 bzw. Ziff. 2.3.1.4 KMBek OGTS Jgst. 1-4)
Folgende Professionen können in der OGTS als Koordinator/Koordinatorin eingesetzt werden:
- Personen mit pädagogischer Fachqualifikation: z. B. Erzieher oder Sozialpädagogen
- Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen
- Absolventen einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme: Personal mit beruflichen oder vertieften ehrenamtlichen Vorerfahrungen im Bereich der Schulkindbetreuung können sich über die Teilnahme an einer vom Staatsministerium zertifizierten Qualifizierungsmaßnahme zum OGTS-Koordinator qualifizieren.
Mehr Informationen dazu sind zu finden unter: Chancengleichheit und Förderung unter dem Punkt "Informationen zur Qualifizierungsmaßnahme zum Koordinator für offene Ganztagsangebote (OGTS-Koordinator)"
- unter bestimmten Voraussetzungen und nach entsprechender Anerkennung durch den zuständigen Ansprechpartner der Schulaufsicht (Bezirksregierung/MB-Dienststelle) auch Personen mit abgeschlossenem, pädagogisch ausgerichtetem Studiengang und eindeutigen Bezügen zum Umgang und der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern der entsprechenden Altersgruppe: z. B. Religions-, Sport-, Kunst- und Musikpädagogen sowie Personen mit Studienabschluss Bachelor of Education und entsprechender Praxiserfahrung.
Eine Qualifikation als pädagogische Ergänzungskraft ist nicht ausreichend.