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Die Grenzen von Kindern und Jugendlichen in der Ganztagsschule achten

Nähe und Distanz pädagogisch angemessen und achtsam im Team thematisieren und umsetzen

Das pädagogische Personal im Ganztag ist aufgrund des Auftrags, die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zu betreuen und der damit verbundenen Aufsichtspflicht, in einer berufsbedingt wichtigen und verantwortungsvollen Position. Da der Besuch des Ganztags eine schulische Veranstaltung ist, die Teilnahme verpflichtenden Charakter hat und einen Bestandteil des offiziellen Erziehungsauftrags der Schule bildet, nehmen die Pädagoginnen und Pädagogen ein machtausübendes Verhältnis gegenüber den Schülerinnen und Schülern ein. Diese strukturelle Ausübung von Macht ergibt sich aus dem pädagogischen Auftrag und erzeugt ein notwendiges, automatisches Machtgefälle.

Erziehungsberechtigte und der Staat bringen daher dem Personal im Ganztag ein hohes Maß an Vertrauen entgegen, indem Verantwortung für Kinder und Jugendliche an diese übertragen wird.

Jedes Ausnutzen dieser beruflichen Stellung, um absichtlich oder unabsichtlich die seelische und körperliche Distanz der Schutzbefohlenen zu unterschreiten, kann zu sexueller Gewalt eskalieren. Darunter wird jede Handlung zwischen dem Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen verstanden, die zur sexuellen Erregung bzw. Befriedigung des Mächtigeren dient.

 Diese Broschüre "Die Grenzen der Kinder und Jugendlichen im Ganztag achten" soll pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ganztagsschule dafür sensibilisieren, unbeabsichtigte Grenzüberschreitungen beim Umgang mit Schülerinnen und Schülern, bei sich selbst und anderen zu erkennen und zu vermeiden. Sie soll zudem verdeutlichen, in welchen Fällen Grenzen überschritten werden und damit widerrechtlich gehandelt wird.

Mit Mut gegen Mobbing - Handlungsanweisungen für das pädagogische Personal im Ganztag

An jeder Schule sollte ein an die speziellen Gegebenheiten angepasstes Anti-Mobbing-Konzept ausgearbeitet und aktuell gehalten werden, sodass der Lehrkraft  und dem pädagogischen Personal konkrete Schritte und eingespielte Abläufe zur Verfügung stehen.

Nach einigen grundsätzlichen Empfehlungen zur Vorgehensweise im Zusammenhang mit Mobbing, stellt der Chart auf Seite 13 der Handreichung "Mit Mut gegen Mobbing"  ein Ablaufmodell dar, das Lehrkräften und pädagogischem Personal bei einem Mobbingverdacht als Handlungsanleitung dienen kann. 

Grundsätzliche Empfehlungen

Allgemein gelten drei grundsätzliche Empfehlungen zur Vorgehensweise.

Meldung an die Schulleitung

Sobald die Lehrkraft oder das pädagogische Personal über ein Mobbing-Geschehen informiert wird, ist als Erstes wichtig, dass sie nicht wegsieht oder versucht zu beschwichtigen. Eine Angelegenheit, die an Ort und Stelle nicht endgültig und abschließend geregelt werden kann, ist sogleich der Schulleitung bekannt zu geben und in Zusammenarbeit mit ihr die Grundlage für das weitere Vorgehen zu bestimmen. Es ist sinnvoll, bereits zu diesem Zeitpunkt eine speziell ausgebildete Fachkraft der Schule, die Schulpsychologin bzw. den Schulpsychologen oder die Beratungslehrkraft hinzuzuziehen.

Die Meldung an die Schulleitung durch die Lehrkraft bzw. das pädagogische Personal ist ggf. mit zusätzlichen Beobachtungen und Bemerkungen (etwa über die Glaubwürdigkeit und die Glaubhaftigkeit der erhaltenen Mitteilungen von Schülerinnen und Schülern und von Eltern) zu unterfüttern, dies soweit möglich verbunden mit einem Vorschlag der Lehrkraft über ggf. zu ergreifende Maßnahmen, z. B. Unterrichtung der Eltern, Unterrichtung anderer Schülerinnen und Schüler zur Warnung, Erörterung vor der Klasse etc.

Die Sorge für einen geordneten Schulbetrieb ist sodann grundsätzlich Sache der Schulleitung, welche die geeigneten Maßnahmen treffen muss, die dann für die Lehrkräfte und das pädagogische Personal gelten. Es handelt sich vorwiegend um die Durchsetzung der Schul- und Hausordnung im Schulalltag, also die Ausübung des Hausrechts, um den Erlass der nötigen Einzelanweisungen etc..

Im System der Verantwortlichkeiten ist die Unterrichtung der Schulleitung die wichtigste Maßnahme. Alle weiteren Maßnahmen, Vorkehrungen und Anordnungen richten sich nach dem Einzelfall und müssen der jeweiligen Situation angepasst sein. 

Schriftliche Dokumentation

Die Lehrkraft bzw. das pädagogische Personal sollte grundsätzlich und in jedem Einzelfall von gewisser Bedeutung eine schriftliche Dokumentation vornehmen. In den meisten Fällen wird eine kurze Notiz genügen, welcher das Datum, die Art des Vorfalls und die beteiligten Personen entnommen werden können. Häufig ist man nach dem Verstreichen einer etwas längeren Zeit außer Stande, eine geordnete Gesamtdarstellung der Vorfälle zu erinnern, worauf es bei Besprechungen, Konferenzen etc. sehr wohl ankommen kann.

Empfehlung zur Durchführung von Gesprächen

Es ist ratsam, die Gespräche mit Betroffenen, Akteurinnen und Akteuren, Eltern etc. immer zu zweit durchzuführen. Dies erleichtert zum einen die anschließende schriftliche Dokumentation, zum anderen können so vor allem Gespräche mit mehreren Personen besser gestaltet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

"Mit Mut gegen Mobbing - Ein Leitfaden für die Schulgemeinschaft"